Beitragsordnung

I. Der jährlichen Beitrag beträgt für:

Persönliche Mitglieder

Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Inhaber etc. sowie Führungskräfte als Personen (nicht als Unternehmen)

125,-oder mehr nach Selbsteinschätzung
Unternehmensmitglieder

abgestuft nach Mitarbeiterzahl[1]

250,- bis 1000,-oder mehr nach Selbsteinschätzung mit jeweils einer benannten Person und einem Stellvertreter mit Stimmrecht, vergünstigte Teilnahme an BDS-Berlin-Veranstaltungen für alle Mitarbeiter
Vereine/Verbände125,-oder „Überkreuz“-Mitgliedschaft / gegenseitig beitragsfrei
Mitglieder von Vereins-Mitgliedern *)60,-bei zusätzlicher persönlicher Mitgliedschaft (wenn gewünscht)
Existenzgründer *) 0,-Im 1. Mitgliedsjahr, 2. Mitgliedsjahr 50% des Beitrages wie persönliche oder Unternehmensmitglieder, ab 3. Beitragsjahr 100%
Studenten- und andere persönliche Mitglieder in Ausbildung *)60,-mit jährlichem Nachweis des Ausbildungsstatus
Senior-Mitglieder36,-oder mehr nach Selbsteinschätzung,
vgl. Absatz II
Ehrenmitgliederkönnen beitragsfrei gestellt werden,
vgl. Abs. VI
Fördermitglieder, Sponsoren, Partner 300,- bzw. nach Vereinbarung

Die Aufnahmegebühr beträgt zusätzlich einmalig 20,- Euro.

Bei den mit *) gekennzeichneten Mitgliedern wird auf die Aufnahmegebühr verzichtet.

Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Verbandszeitung des Bundesverbandes BDS/DGV „impulse“ enthalten.

[1]) 1 – 10 Mitarbeiter: 250,-

11 – 50 —– 500,-

51 – 100 —– 750,-

über 100 —– 1000,-

II. Mitglieder (Senior-Mitglieder), die aus Alters-, Invaliditäts- oder sonstigen persönlichen Gründen ihren Betrieb aufgeben, ohne Arbeitnehmer zu werden, können bei Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens Euro 36,00 weiterhin Mitglied bleiben. Mitglieder, die sich in ein ausschließliches Arbeitnehmer-verhältnis begeben, scheiden mit diesem Zeitpunkt aus. Bezahlte Beiträge werden nicht zurückgezahlt.

III. Die Mitgliedsbeiträge sind im Januar jeden Jahres fällig. Bei Neuaufnahmen von Mitgliedern ist der erste Mitgliedsbeitrag sofort nach dem Erhalt des Mitglieds-ausweises bzw. der Zahlungsaufforderung/Rechnung fällig.

IV. Neumitglieder, die bis zum 31. März eines Jahres beitreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag. Neuaufnahmen ab 1. April zahlen 1/12 des Jahresbeitrages aufgerundet auf den vollen Eurobetrag pro Monat der verbleibenden Monate im Jahr des Beitritts.

V. Die Beiträge der Mitglieder werden durch den Landesverband erhoben und sind über ihn zu begleichen. Die Einzahlungsform ist möglich durch:

a) Dauer-Abbuchungsauftrag für Lastschriften

b) Banküberweisung auf das Konto des Landesverbandes.

VI. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder des BDS/DGV-Landesverbandes Berlin können auf Beschluss des Vorstandes beitragsfrei gestellt werden.

VII. In anderen besonderen Einzelfällen kann der Landesvorstand sowohl Beitrags-nachlässe als auch Beitragsbefreiungen gewähren, jedoch nicht länger als über 2 Jahre.
VIII. Die Beitragsordnung in der vorliegenden Fassung wurde vom Landesvorstand am

01. Oktober 2014 bestätigt.
Der Landesvorstand